AGB

Impressum

Allgemeine Geschäftsbedingung


§1 Allgemeines - Geltungsbereich

  1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
  2. Verbraucher im Sinne der Geschäftsbeziehung sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausführung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. 
  3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.


§2 Auftragserteilung

  1. Unser Angebot ist freibleibend.
  2. Mit der Bestellung eines Werkes erklärt der Auftraggeber verbindlich, den Auftrag erteilen zu wollen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei ihm anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Übergabe des Werks an den Auftraggeber erklärt werden.
  3. Der Auftraggeber erhält eine Durchschrift des Auftragsscheins.
  4. Angegebene Lieferzeiten sind Circa-Termine und keine Fixtermine, es sei denn, dies wird ausdrücklich vereinbart. Die Terminangabe erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer des Auftragnehmers.
  5. Sofern der Verbraucher das Werk auf elektronischem Weg bestellt, wird der Vertragstext vom Auftragnehmer gespeichert und dem Verbraucher auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt.


§3a Kostenvorschlag/Vorarbeiten

  1. Wünscht der Auftraggeber eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es eines schriftlichen Kostenvoranschlags. In diesem sind die Arbeiten und die zur Herstellung des Werks erforderlichen Stoffe im Einzelnen aufzuführen und mit dem jeweiligen Preis zu versehen. Der Auftragnehmer ist an diesem Kostenvoranschlag bis zum Ablauf von vier Wochen nach seiner Abgabe gebunden.
  2. Kostenvoranschläge sind aufgrund Vereinbarung kostenpflichtig.
  3. Vorarbeiten wie die Erstellung von Leistungsverzeichnissen, Projektierungsunterlagen, Plänen, Zeichnungen und Modellen, die vom Auftraggeber angefertigt werden, sind ebenfalls aufgrund Vereinbarung vergütungspflichtig.
  4. Wird aufgrund des Kostenvoranschlags ein Auftrag erteilt, so werden etwaige Kosten für den Kostenvoranschlag und die Kosten etwaiger Vorarbeiten mit der Auftragsrechnung verrechnet. Der Gesamtpreis kann bei der Berechnung des Auftrags nur mit Zustimmung des Auftraggebers überschritten werden.


§3b Abschlagszahlungen

Der Auftragnehmer ist nach §632a BGB berechtigt, vor jedem Bauabschnitt Abschlagszahlungen wie folgt zu verlangen:

  • 25 % der Nettoauftragssumme für die Planung
  • 45 % der Nettoauftragssumme für die Fertigung
  • 30 % der Nettoauftragssumme für die Montage


§4 Zahlungsbedingungen

  1. Skontoabzüge sind nicht berechtigt, es sei denn, sie werden ausdrücklich vereinbart und von uns schriftlich bestätigt.
  2. Zahlt der Auftraggeber unsere Rechnungen nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt, sind unsere Forderungen mit Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz nach §1 DÜG ab dem 31. Tagen zu verzinsen.
  3. Kündigt der Auftraggeber den Vertrag vor Abnahme, so hat er die bereits erbrachten Leitungen zu vergüten sowie nachstehende pauschale Zahlungen zu leisten:
  • 8 % der Auftragssumme nach Vertragsschluss vor Beginn der Arbeiten
  • 60 % der Auftragssumme nach Zuschnitt und Herstellung oder Beschaffung der zu liefernden Ware
  • 80 % der Auftragssumme nach Lieferung zur Baustelle.

  4. Ansprüche des Auftragnehmers auf Werklohn verjähren in 5 Jahren.


§5 Eigentumsvorbehalt

  1. Bei Verträgen behalten wir uns das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Forderungen aus laufender Geschäftsbeziehung vor. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter, etwa durch Pfändung sowie vor Beschädigungen oder Vernichtung zu schützen. Er ist verpflichtet, jeden Besitz- und Wohnsitzwechsel sofort anzuzeigen.
  2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware zurückzuverlangen.
  3. Die Be- und Verarbeitung der Ware mit einem uns nicht gehörenden Gegenstand führt dazu, dass wir an der neuen Sache mit Eigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen Gegenständen erwerben. Dasselbe gilt bei einer Vermischung mit anderen Gegenständen.
  4. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt, alle Forderungen bis zur Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer in Zahlungsverzug geraten ist.


§6 Fernabsatzvertrag mit Widerrufsklausel

  1. Liegt ein Geschäft im Sinne des Fernabsatzgesetzes vor, hat der Verbraucher das Recht, seine auf Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsschluss zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform gegenüber dem Auftragnehmer oder durch Rücksendung der Ware zu erklären. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
  2. Der Auftragnehmer behält sich vor, mit der Durchführung des Auftrags erst nach Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist zu beginnen.
  3. Der Verbraucher veranlasst die Ausführung der Reparatur durch Übersendung beziehungsweise Übergabe der reparierenden Sache an den Auftragnehmer. Übersendet beziehungsweise übergibt der Verbraucher die zu reparierende Sache bereits vor Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist, erlischt sein Widerrufsrecht; gleichzeitig erlischt der Vorbehalt des Auftragnehmers im Sinne der Ziffer 2. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde die in Auftrag gegebene Reparatur innerhalb der Widerrufsfrist annimmt.
  4. Der Kunde hat Wertersatz für eine Verschlechterung der Ware durch Ingebrauchnahme zu leisten. Das gilt, auch wenn die Ware durch die Prüfung des Kunden nicht mehr als neu bezeichnet werden kann.


§7 Gewährleistung

  1. Der Auftragnehmer leistet für Mängel der Ware zunächst nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Neuherstellung.
  2. Sofern der Auftragnehmer die Erfüllung ernsthaft und endgültig verweigert, er die Beseitigung des Mangels und Nacherfüllung wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigert, die Nacherfüllung fehlschlägt oder sie dem Auftraggeber unzumutbar ist, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl nur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) und Schadensersatz im Rahmen der Haftungsbeschränkung nach §8 statt der Leistung verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Auftraggeber jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
  3. Sofern der Auftragnehmer die in einem Mangel liegende Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat, ist der Auftraggeber nicht zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  4. Rechte des Auftraggebers wegen Mängel, die nicht ein Bauwerk bzw. ein Werk, das in der Erbringung und Planungs- und Überwachungsleistungen hierfür besteht, betreffen, verjähren in einem Jahr ab Abnahme des Werks-/Reparaturgegenstandes. Die kurze Verjährungsfrist gilt nicht, wenn dem Auftragnehmer grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von dem Auftragnehmer zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder der Verlust des Lebens des Auftraggebers. Eine Haftung des Auftragnehmers nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenfalls unberührt.


§8 Haftungsbeschränkung

Für während der Ausführung entstandene Schäden durch einfache Fahrlässigkeit wird jede Haftung gleich aus welchem Rechtsgrund ausgeschlossen. Das gilt nicht, wenn der Kunde durch die Pflichtverletzung einen Körper- oder Gesundheitsschaden erlitten hat.


§9 Schlussbestimmung

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrage der Geschäftssitz des Auftragnehmers. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem unwirksamen möglichst nahekommt.
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